Stellungnahmen

Wenn Menschen von einem Profiler hören, dann springt bei Vielen die Fantasie an – im Guten wie im Bösen. Und auch wenn Profiler Suzanne und ihr Team sich damit beschäftigen, das Böse aufzuklären, kommen wir manchmal nicht umhin sehr böse Unterstellung mal klar zu stellen.
Warum Profiler Suzanne Grieger-Langer und ihr Aufklärungsteam anecken? – Wir klären auf! Und wir veröffentlichen unsere gesellschaftsrelevanten Ermittlungsergebnisse – ob im Rahmen einer Bühnenshow oder Dokumentation.
Das sehen Täter gar nicht gern. Entsprechend versuchen Aggressoren immer wieder, Unwahrheiten zu verbreiten, Rechercheergebnisse juristisch zu unterdrücken oder schlicht Profiler Suzanne zu diskreditieren. Nicht selten landen solche Angriffe vor Gericht oder werden medial ausgetragen.
Hier sind die dazugehörigen Klarstellungen!

                 

Die selbst ernannte Journalistin Bärbel Schwertfeger schreckt vor nichts zurück. Im Rahmen ihres konzertierten Rufmordes an Suzanne Grieger-Langer bedroht Bärbel Schwertfeger nun sogar Journalisten, die objektiv und wahrheitsgemäß berichten. „Es wird ihnen ergehen wie Suzanne Grieger-Langer“, lautete die Drohung Schwertfegers gegen den Herausgeber verschiedener Medien und Betreiber mehrerer Internetportale, der objektiv über die Pressekonferenz von Suzanne Grieger-Langer berichtet und die anwesenden Juristen zitiert hatte. 

Seit nunmehr fast zwei Jahren setzt sich Suzanne Grieger-Langer, Deutschlands bekannteste Profilerin, gegen die beispiellose Rufmordkampagne rund um die angeblich freie Journalistin Bärbel Schwertfeger zur Wehr. In mehr als 25 gerichtlichen Verfahren vor unterschiedlichen Gerichten und Kammern in ganz Deutschland sind die Aggressoren inzwischen unterlegen. Die Verurteilungen reichen von Verstößen gegen das Presserecht über Verletzungen des Urheber- und Persönlichkeitsrechts bis hin zu belegten Falschaussagen und unwahren Tatsachenbehauptungen. Unterstützt wird Suzanne Grieger-Langer in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen von dem renommierten Berliner Medienanwalt Tim Hoesmann. Gemeinsam gehen sie gegen Bärbel Schwertfegers Internetpranger und die verleumderischen Aggressoren vor.

Das Lügenkartell rund um die selbst ernannte Journalistin Bärbel Schwertfeger behauptet immer wieder, die umfangreiche Kunden- und Referenzliste auf der Website von Suzanne Grieger-Langer sei gefakt. Das ist unwahr und Teil der Rufmord-Kampagne Bärbel Schwertfegers gegen Profiler Suzanne. Statt die rechtlichen und geschäftlichen Fakten anzuerkennen, berichten die Komplizen Schwertfegers aber immer wieder bewusst falsch und irreführend, verdrehen die Wahrheit, ignorieren Fakten und unterschlagen Informationen. Es gibt nur echte Referenzen und Kunden auf der Website von Profiler Suzanne.

Das [Name des Mediums musste gelöscht werden] berichtete, dass auf der Website von Deutschlands bekanntester Profilerin Suzanne Grieger-Langer bestimmte Angaben nicht ganz richtig seien. Das stimmt nicht. Profiler Suzanne konnte dies vor Gericht glaubhaft machen und der Haufe Verlag musste weite Teile seines rechtswidrigen Artikels löschen. Der Haufe Verlag zitiert in seinem Artikel auch die mehrfach verurteilte Diffamierungs-Bloggerin Bärbel Schwertfeger, deren Lügen und rufmörderische Agitation war die Basis des besagten Haufe-Artikels. 

Suzanne Grieger-Langer darf sich „Psychologin“ nennen – aller „protektionistischer Partikularinteressen“ des BDP zum Trotz.

Der genannte Artikel ist mir bekannt. Ich gehe mit meinem Presseteam und meiner Anwaltskanzlei sowohl juristisch als auch redaktionell gegen den Haufe Verlag und die Verfasserin des Artikels sowie die vielen falschen Tatsachenbehauptungen vor. Es ist eine weitere Attacke auf meine Integrität, die in einer langen Reihe konzertierter Rufmordaktionen einer kleinen Blogger- und Schreibergemeinde steht. Haufe macht sich zum Komplizen der Rufmord-Kampagne. Es gibt nachweislich Verbindungen der Verfasserin des oben genannten Artikels mit der Aggressorin Bärbel Schwertfeger.
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Die Augsburger Allgemeine berichtete jüngst über einen „Cool im Kreuzfeuer“-Auftritt von Suzanne Grieger-Langer. Das kommt häufig vor und meistens sind die Berichte sehr positiv. Es ist das Ergebnis einer guten Medienarbeit des Teams rund um Deutschlands berühmteste Profilerin. In Ausnahmefällen kommt es aber vor, dass sich ein Veranstaltungsbericht mit unwahren Behauptungen vermischt, dass eigentliche seriöse Medien wegen schlechter Recherche der Lobbyistin und Rufmörderin Bärbel Schwertfeger auf den Leim gehen. So war es auch in diesem Fall. Die Augsburger Allgemeine darf unwahre Behauptungen über Suzanne Grieger-Langer nicht wiederholen. 

Die Lobbyistin Bärbel Schwertfeger zitiert gerne eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld als Beleg gegen Profiler Suzanne Grieger-Langer. Diese solle in ihrem Lebenslauf gelogen haben. Doch diese Behauptung ist schlicht falsch: Wie so oft verdreht die Aggressorin Bärbel Schwertfeger die Fakten und stellt Behauptungen auf, die nicht der Wahrheit entsprechen. Es gab in Bielefeld kein Urteil gegen Suzanne Grieger-Langer. Es gab nicht einmal ein ordentliches Hauptsache-Verfahren, in dem es um diese Vorwürfe ging. Was es gab, war ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem es ausschließlich darum ging, ob bestimmte Passagen aus den Lügen-Artikeln Bärbel Schwertfegers gestrichen werden müssen oder nicht. Verhandelt wurde über Aussagen Schwertfegers, nicht über Aussagen von Suzanne Grieger-Langer. Bärbel Schwertfeger stellt dies anders dar und missbraucht eine gerichtliche Entscheidung pro Meinungsfreiheit, um ihre Lügen zu verbreiten.

In der Aggression der Bloggerin Bärbel Schwertfeger gegen Deutschlands bekannteste Profilerin Suzanne Grieger-Langer gibt es eine weitere Episode – diesmal am Landgericht Deggendorf. Schwertfeger hat dort versucht, Suzanne Grieger-Langer einige Aussagen per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen. Zum Teil handelte es sich dabei um Aussagen, die auch im Enthüllungsbuch „Cool im Kreuzfeuer – Schlammschlachten, Cybermobbing und Rufmordkampagnen souverän überstehen“ zu lesen sind. Doch auch dieser Versuch der Lobbyistin für den Bund der Deutschen Psychologen, Kritiker einzuschüchtern, ist gescheitert: Suzanne Grieger-Langer darf auch weiterhin äußern, dass Bärbel Schwertfeger keine freie Journalistin ist, vom Bund Deutscher Psychologen (BDP) beschäftigt wird und deren Lobby-Positionen vertritt. Das stellte jetzt das Landgericht Deggendorf fest. Im Rahmen ihrer Diffamierungskampagne gegen Suzanne Grieger-Langer versucht Bärbel Schwertfeger immer wieder, diese und andere Aussagen gerichtlich verbieten zu lassen – auch bei anderen Opfern ihrer Aggressionen. Das Landgericht entschied gegen sie. Die freie Meinungsäußerung hat sich durchgesetzt und die perfiden Machenschaften bestehend aus Halbwahrheiten, Lügen und Falschaussagen der Bärbel Schwertfeger wurden vor Gericht entsprechend be- und abgeurteilt.

Immer wieder müssen Gerichte einschreiten, weil Bärbel Schwertfeger gegen journalistische Prinzipien verstößt, Halbwahrheiten oder gar handfeste Lügen verbreitet und Diffamierungskampagnen als redaktionelle Arbeit tarnt. So verstößt Bärbel Schwertfeger nun auch gegen die im Grundgesetzt manifestierte Unschuldsvermutung – die Basis jeglichen ehrbaren Journalismus. Dabei schreckt die Rufmörderin auch nicht davor zurück, selbst eine falsche Verdächtigung zu äußern, diese anzuzeigen und anschließend darüber zu berichten, ohne zu sagen, dass sie selbst die Strafanzeige gestellt hat. Bärbel Schwertfeger betreibt ein perfides Spiel, das nun vor Gericht gelandet ist.

Deutschlands bekannteste Profilerin hat sich bis heute in insgesamt zehn verschiedenen gerichtlichen Verfahren gegen die Aggressoren durchgesetzt, die sie seit Monaten mit falschen Tatsachenbehauptungen öffentlich diskreditieren. Suzanne Grieger-Langer wurde dagegen in keinem einzigen Verfahren verurteilt.
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