Bärbel Schwertfeger chancenlos vor Gericht

Lobby-Interessen und Diffamierung im Vordergrund

STELLUNGNAHME vom 13. Mai 2019

Suzanne Grieger-Langer darf auch weiterhin äußern, dass Bärbel Schwertfeger keine freie Journalistin ist, vom Bund Deutscher Psychologen (BDP) beschäftigt wird und deren Lobby-Positionen vertritt. Das stellte jetzt das Landgericht Deggendorf fest. Im Rahmen ihrer Diffamierungskampagne gegen Suzanne Grieger-Langer versuchte Bärbel Schwertfeger, diese und andere Aussagen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht entschied gegen sie. Die freie Meinungsäußerung hat sich durchgesetzt und die perfiden Machenschaften bestehend aus Halbwahrheiten, Lügen und Falschaussagen der Bärbel Schwertfeger wurden vor Gericht entsprechend be- und abgeurteilt.

Die angeblich freie Journalistin und Lobbyistin des Bundesverbandes Deutscher Psychologen (BDP) verbreitet im Rahmen ihrer Diffamierungskampagne zahlreiche Lügen, Halbwahrheiten und Verleumdungen über Suzanne Grieger-Langer. Sie schreckt auch nicht davor zurück, Geschäftspartner, persönliche Kontakte und referenzengebende Unternehmen, sprich zufriedene Kunden von Deutschlands berühmtester Profilerin, mit der Warnung anzuschreiben, man möge sich von Suzanne Grieger-Langer distanzieren. In diesen Anschreiben erweckt sie den Anschein, sie würde seriös recherchieren und journalistisch berichten. 

In unzähligen gerichtlichen Verfahren wurde Bärbel Schwertfeger bereits rechtskräftig wegen ihrer Machenschaften verurteilt. Ebenso hat sie aufgrund von Abmahnungen mehrere Unterlassungserklärungen gegenüber Suzanne Grieger-Langer abgeben müssen. Das allerdings hält die selbst ernannte Journalistin nicht davon ab, weiter nachweisliche Unwahrheiten zu verbreiten und immer wieder falsche Tatsachenbehauptungen in die Welt zu tragen.

Bärbel Schwertfeger missachtet Wahrheitspflicht

Dennoch versucht die BDP-Lobbyistin, die sich selbst anscheinend als Speerspitze eines angeblich freien Journalismus sieht, nun ihrerseits, Äußerungen Grieger-Langers untersagen lassen. Offensichtlich gefällt es ihr nicht, wenn sie selbst einmal kritisiert wird. Die freie Meinungsäußerung gilt in ihrer Welt nur für sie selbst, aber nicht für andere. Dies lässt auf ein bedenkliches Weltbild schließen und beweist, wie unseriös ihre journalistische Arbeit ist und wie wenig Wert sie auf die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte anderer legt. 

Schwertfeger scheint gut darin, mit dem Finger auf andere zu zeigen und, unter Missachtung der Wahrheitspflicht und journalistischer Standards, Menschen an den medialen Pranger zu stellen. Nicht zum ersten Mal fällt sie genau damit öffentlich auf, wie zahlreiche andere Fälle beweisen. Kritisiert man Schwertfeger, muss man jedoch mit Klagen rechnen. Wahrheiten sollen unterdrückt werden.

So wurde auch Suzanne Grieger-Langer von ihr verklagt.

Bärbel Schwertfeger scheitert mit Unterlassungsantrag

In einem vor dem Landgericht Deggendorf geführten Verfahren wollte Bärbel Schwertfeger eine Vielzahl von Äußerungen über ihre Person verbieten lassen. Mit allen ihren Anträgen ist sie aber vollumfänglich vor dem Landgericht Deggendorf gescheitert. Im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens wurden die Anträge nach mündlicher Verhandlung, bei der sie selbst anwesend war, abgewiesen.

Unter anderem wollte Schwertfeger die Behauptung verbieten lassen, dass sie unter dem Deckmantel des Journalismus unwahre Tatsachenbehauptungen über Frau Grieger-Langer verbreite. Das Landgericht sah hierin allerdings eine zulässige Äußerung, welche so nicht verboten werden könne. Es ist Frau Grieger-Langer daher weiterhin erlaubt zu sagen, dass Bärbel Schwertfeger unter dem Deckmantel des Journalismus unwahre Tatsachen verbreitet.

Bärbel Schwertfegers perfide Methodik, andere unter Druck zu setzen

Ebenso gehört es zur Methodik von Bärbel Schwertfeger, Geschäftspartner, Kontakte und Referenzen unter Druck zu setzen. Dieses muss aktuell auch Suzanne Grieger-Langer erfahren. Natürlich ist es Schwertfeger wohl nicht recht, dass andere diese bedenklichen und rufmörderischen Machenschaften öffentlich machen. Daher wollte sie auch diese Äußerung verbieten lassen. Damit ist die vermeintliche Journalistin allerdings ebenfalls gescheitert. Die Aussage ist zulässig. Es ist Suzanne Grieger-Langer weiterhin erlaubt zu sagen, dass Bärbel Schwertfeger Partner, Kontakte und Referenzen unter Druck setzt, sich von der Profilerin zu distanzieren. Das Urteil ist eindeutig.

Agitation und Lobbyismus prägen Bärbel Schwertfegers Arbeit

Ein wichtiger Aspekt bei Schwertfegers Agitation ist ihre Lobbyarbeit für den Bund Deutscher Psychologen. Sie selbst bezeichnet sich als freie Journalistin. Suzanne Grieger-Langer und auch andere sehen dies aber anders – zu Recht, wie das Landgericht entschied. Die Äußerung, dass Professor Jack Nasher sie der Lobbyarbeit für den Bund Deutscher Psychologen überführt habe, ist ebenso eine zulässige Aussage.

Auch die Behauptung, sie würde vom Bund Deutscher Psychologen beschäftigt und vertrete Positionen der BDP-Lobby ist eine zulässige Äußerung in Bezug auf Bärbel Schwertfeger. Sie sieht das natürlich ganz anders. Die juristische Realität ist allerdings eindeutig, die Äußerung zulässig. Auch wenn sie auf ihrer Website das Gegenteil behauptet, die juristische Realität ist klar. Das aber hat Bärbel Schwertfeger noch nie gestört.

Ebenso versuchte Bärbel Schwertfeger den Eindruck zu erwecken, sie sei eine freie Journalistin. Wer dies kritisiert, kann verklagt werden. Allerdings ist die Aussage, dass Bärbel Schwertfeger keine freie Journalistin sei, nach Ansicht des Landgerichts nicht zu beanstanden. Es darf also, so die Ansicht des Landgerichts Deggendorf, gesagt werden, dass sie keine freie Journalistin ist.

Auch wurde die Aussage, dass Bärbel Schwertfeger eine Lobbyistin des Bundes Deutscher Psychologen ist, nicht beanstandet. Sie versucht, dies zu kaschieren. Auf ihrer Webseite muss man deswegen sehr lange suchen, bis man einen Hinweis auf diese Lobbyarbeit findet. Großformatig weist sie darauf hin, dass sie nicht vom Bund Deutscher Psychologen beschäftigt wird. Dass sie aber von einer GmbH des BDP beschäftigt wird, unterschlägt sie natürlich in ihrer Stellungnahme.

Bärbel Schwertfeger betreibt Verleumdungsjournalismus

Selbstredend findet sich ihre gescheiterte Klage, mit welcher ihr Lügengebäude zusammenbricht, nicht im Rahmen ihrer eigenen Berichterstattung wieder. Sie gibt sich nach wie vor den Anschein seriöser Berichterstattung, straft sich aber selbst Lügen.

Auch ihre zahlreichen Verurteilungen und abgegebenen Unterlassungserklärungen werden, wenn überhaupt, nur am Rande angesprochen, während ihre Unwahrheiten breiten Raum einnehmen.

Es ist beschämend, dass trotz alledem immer noch Menschen auf ihre Hetzjagden hereinfallen und das Getöse von Bärbel Schwertfeger als bare Münze nehmen. Wer ihre Texte aufmerksam liest, erkennt, dass sie weder einen journalistischen Stil pflegt noch ehrliche Absichten verfolgt. Es wird gelogen, gewertet und kommentiert. Fakten und Wahrheiten finden sich kaum – und wenn, dann verdreht und bewusst falsch interpretiert. 

Die vielen Verurteilungen Bärbel Schwertfegers zeigen Wirkung

Mittlerweile scheinen die zahlreichen Verurteilungen nicht mehr nur an ihrer Psyche zu kratzen, sondern auch an ihrem Geldbeutel. Verzweifelt ruft sie zu Spenden für ihre Art des Verleumdungsjournalismus auf. 

Ohnehin stellt sich die Frage, was Berichte über Suzanne Grieger-Langer auf ihrem Rufmordmedium MBA Journal zu suchen haben, auf dem es eigentlich um MBA-Studiengänge gehen sollte. Die kruden Inhalte und redaktionellen Irrwege ihres Blogs bleiben dabei ebenso Schwertfegers Geheimnis wie ihre Tätigkeiten als Lobbyistin und bezahlte (?) Agitatorin. Vieles passiert dort anscheinend im Verborgenen.

Fakt bleibt: Bärbel Schwertfeger wurde mehrfach verurteilt. Sie verletzt mit einseitigen und diffamierenden Berichterstattungen Persönlichkeitsrechte, sie lügt in ihren Artikeln und – um dem noch die Krone aufzusetzen – sie stiehlt auch das geistige Eigentum Dritter. Es wirkt wie ein realitätsferner Wahn, der sich als Journalismus tarnt.

Was Suzanne Grieger-Langer auch weiterhin über Bärbel Schwertfeger sagen darf

Zusammenfassend darf Profiler Suzanne Grieger-Langer somit auch weiterhin in Bezug auf Bärbel Schwertfeger äußern, dass …

Diese Stellungnahme wurde im April 2020 überarbeitet und aktualisiert.

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Profiler Suzanne